Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen und die oben genannte Buchungsbestätigung ergeben zusammen den befristeten Zeitvertrag, der zwischen dem Kunden und GENTILI & ROY (im Folgenden auch „Gesellschaft") für die zeitlich befristete Anmietung einer möblierten Wohnung, die vom Kunden unter den auf der Website www.de.halldis.com angebotenen Wohnungen gewählt wurde, abgeschlossen ist.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag wird als abgeschlossen betrachtet, wenn die Gesellschaft diesen Vertrag erhalten sowie den Eingang der Buchungsgebühr verbucht hat, die per Kreditkarte oder Überweisung geleistet werden kann (bei Überweisung muss der Überweisungsbeleg an die Gesellschaft übermittelt werden).

3. KOSTEN UND ZAHLUNG

Der Kunde wird die Zahlung des Anmietungspreises gemäß den in der Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen leisten.

Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Gesamtmietpreis ist gültig für den angegebenen Anmietungszeitraum. Der Gesamtmietpreis ist für den kompletten Anmietungszeitraum im voraus, d.h. vor der Wohnungsübernahme durch den Kunden zu leisten, unter Berücksichtigung der bei der Buchung geleisteten Buchungsgebühr, die vom Gesamtmietpreis abgezogen wird.

Sofern nicht anders vereinbart, sind im Gesamtmietpreis die Erst- und Endreinigung sowie die Kosten für Strom-, Gas-, Heizungs-, und Wasserverbrauch enthalten.

Zusatzkosten beziehen sich auf sämtliche vom Kunden zusätzlich gebuchten Dienstleistungen, beispielsweise wöchentliche Reinigung und Internet.

Bei FLEXI-Verträgen, die sich Monat um Monat verlängern, ist die gesamte Monatsmiete im voraus, d.h. mindestens 14 Tage vor dem Beginn des folgenden Monats zu zahlen.

Im Falle einer monatsweisen Anmietung FLEXI sind die Kosten für Strom und Gas bis zu einem Höchstwert von €100 im Monatsmietpreis eingeschlossen. Die Kosten für jeglichen Verbrauch, die den Höchstwert überschreiten, werden von der Kaution einbehalten (siehe auch Paragraf 4).

Die Buchungsgebühr ist vom Kunden bei Buchung per Kreditkarte sofort oder per Überweisung innerhalb von 48 Stunden zu zahlen, wobei der Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis in derselben Frist an die Gesellschaft gesandt werden muss. Die Zahlung des Restbetrags (Gesamtmietpreis abzüglich Buchungsgebühr) ist unter dem Vorbehalt zu erfolgen, dass Gentili & Roy die Kaution gemäß den im Folgenden aufgeführten Bedingungen erhalten hat.

Der Zahlungseingang des Restbetrags per Überweisung, Kreditkarte oder Bargeld muss von Gentili & Roy mindestens 14 Tage vor dem Beginn des vertraglich festgelegten Mietzeitraums verbucht werden.

4. KAUTION

Der Kunde ist gemäß der Buchungsbestätigung verpflichtet, vor Ankunft eine Kaution zu hinterlegen. Der Eingang der Kaution, die per Überweisung, Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden kann, muss mindestens 3 (drei) Tage vor dem vereinbarten Wohnungsbezug von Gentili & Roy verbucht werden; bei Barzahlung wird die Kaution beim Wohnungsbezug fällig. Die Kaution wird bei Vertragsende erstattet.

Die Kaution hängt vom vertraglich vereinbarten Mietzeitraum ab: 

o           kürzer als 15 Tage: EUR 300,00

o           15 bis 30 Tage un länger: EUR 1.000,00

Falls Gentili & Roy die Kaution nicht wie oben angegeben erhält, wird die Buchung annulliert und die Buchungsgebühr einbehalten.

Von der Kaution werden abgezogen:

-         die Kosten für jeglichen Zusatzverbrauch;

-         die Kosten für jegliche Wartung oder Reparaturen, die durch die Wohnungsnutzung des Kunden oder ihm verbundenen Personen notwendig geworden sind;

-         die Kosten für eine Wohnungsnutzung, die über den vertraglich vereinbarten Check-out-Termin hinausgeht; die Kosten berechnen sich aus dem vereinbarten Tagespreis und der Tagesanzahl vom vertraglichen Check-out-Datum bis zum tatsächlichen Datum der Schlüsselübergabe an einen Mitarbeiter von Gentili & Roy.

Die Gesellschaft ist ermächtigt, von der Kaution jegliche Kosten abzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag und/oder der Wohnungsnutzung des Kunden stehen.

Bei Schäden an der Wohnung, deren Verursacher der Kunde ist, hat die Gesellschaft das Recht, die Kaution einzubehalten, ohne dass das Recht der Gesellschaft auf weiteren Schadensersatz davon berührt wird.

5. DAUER - BEENDIGUNG - RÜCKTRITT

5.1. Der vertraglich Anmietungszeitrum wird in der Buchungsbestätigung durch das im Feld „Einzugsdatum" angegebene Ankunftsdatum und das im Feld „Auszugsdatum" angegebene Abreisedatum festgelegt.

5.2. Für Verträge mit offenem Mietende („FLEXI") gilt eine Höchstvertragsdauer von 12 Monaten. Die Vertragsverlängerung um jeweils einen weiteren Monat ist implizit, falls keiner der Vertragspartner das Mietverhältnis bis zum siebten Tag des laufenden Mietmonats kündigt.

5.3. Die im Artikel 5.2 genannte Kündigung ist wirksam bei Bestätigung des Eingangs der schriftlichen Kündigung per Fax oder E-Mail durch die Gesellschaft oder bei Eingang der Kündigung per Einschreiben.

5.4. Tritt der Kunde vor Beginn des vertraglich vereinbarten Mietzeitraums von der Buchung zurück, hat die Gesellschaft das Recht, die bei Buchung gezahlte Buchungsgebühr als Pauschalentschädigung gemäß der Buchungsbestätigung einzubehalten.

5.5. Im Falle eines Rücktritts nach Beginn des vertraglich vereinbarten Mietzeitraums, hat die Gesellschaft das Recht, den vollen geleisteten Gesamtmietpreis einzubehalten.

6. ERSATZ DER WOHNUNG

Die Gesellschaft kann die Wohnung durch eine gleich- oder höherwertige ersetzen, wenn höhere Gewalt oder andere Umstände außerhalb der Zuständigkeit der Gesellschaft vorliegen, die es der Gesellschaft unmöglich machen, eine Nutzung der Wohnung durch den Kunden zu gewähren. Hat der Kunde berechtigte Gründe, den Ersatz der Immobilie abzulehnen, werden ihm die geleisteten Zahlungen von der Gesellschaft erstattet. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf weitere Zahlungen an den Kunden durch Gentili & Roy.

7. ANKUNFT UND ABREISE

7.1. Die Wohnungsschlüssel werden dem Kunden von einem Mitarbeiter der Gesellschaft am vorher vereinbarten Ort und Zeitpunkt übergegeben. Der Einzug in die Wohnung findet zwischen 15 und 19 Uhr statt, der Auszug zwischen 9 und 11 Uhr von Montag bis Freitag. Ein Einzug vor 15 Uhr ist nur möglich, falls für den selben Tag kein Auszug eines vorherigen Kunden vorgesehen ist und nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft.  Für einen Ein-/Auszug außerhalb der Büroöffnungszeiten (Mo - Fr, 9 - 19 Uhr), am Wochenende oder an einem Feiertag sowie bei Verspätungen durch den Kunden fallen folgende zusätzliche Gebühren für den Kunden an:
- 20 Euro für Ein-/Auszüge von 9 bis 19 Uhr an Samstagen und für Auszüge an Sonn- und Feiertagen; sowie für Ein-/Auszüge von 7 bis 9 Uhr und von 19 bis 21 Uhr von Montag bis Freitag und Auszüge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
- 40 Euro für Einzüge an Sonntagen und Feiertagen zu jeder Uhrzeit und für Samstage von 7 bis 9 Uhr und von 19 bis 22 Uhr
- 40 Euro für Ein-/Auszüge von 21 bis 7 Uhr an jedem Tag
- 20 Euro für Verspätungen von 20 bis 40 Minuten
- 40 Euro für Verspätungen über 40 Minuten

7.2. Bei der Schlüsselübergabe hat der Kunde ein Formular zu unterschreiben, in dem Wohnungszustand und -eigenschaften, sowie die zur Wohnung gegenwärtig gehörenden Strukturen, Güter und Ausstattungsgegenstände genannt sind. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, eigene Anmerkungen einzufügen.

8. PFLICHTEN DES KUNDEN

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die maximale Anzahl von Personen, die in der Buchungsbestätigung angegeben ist, nicht zu überschreiten. Bei Nichteinhaltung wird eine Nachzahlung von 30% des Gesamtmietbetrags für jede zusätzliche Person erhoben.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Wohnung auf eine Art und Weise zu nutzen, die dem Erhalt und dem Zustand der Wohnung nicht abträglich sind. Der Kunde hat jede Art von Handlung zu unterlassen, die den Eigenschaften der Wohnung und/oder den zur Wohnung gehörenden Strukturen, Gütern sowie Ausstattungsgegenständen Schaden zufügen könnten. Der Kunde verpflichtet sich, keinen Lärm oder sonstige Störungen der in der Nähe wohnenden Personen zu verursachen.

8.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Schlüssel der Immobilie gemäß den Vereinbarungen mit der Gesellschaft zurück zu geben. 

8.4. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, die Schlüssel der Wohnung weder an Dritte weiterzugeben, noch davon zusätzliche Exemplare anzufertigen und/oder Zugangscodes zur Wohnung an Dritte weiterzugeben. Bei Schlüsselverlust werden dem Kunden die Kosten für das Einbauen eines neuen Schlosses und von 4 Schlüsselsets in Rechnung gestellt.

8.5.      Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein unbefugtes Betreten der Wohnung durch Dritte während der gesamten Dauer seines Aufenthalts laut Buchungsbestätigung in der Wohnung zu verhindern. Für den Fall des Nichtdurchführens angemessener Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden und eines dadurch entstandenen unbefugten Betretens durch Dritte, haftet der Kunde für alle eventuellen Schäden an der Wohnung und/oder in ihr enthaltenen Gütern und Ausstattungsgegenständen.

8.6. Eine gewerbliche Nutzung der angemieteten Wohnung oder die Ausübung einer sonstigen unternehmerischen Tätigkeit in der Wohnung ist nicht gestattet.

8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Wohnung, ihre Einrichtung und Ausstattungsgegenstände im selben Zustand wie zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme und wie im Paragrafen 7.2 genannten Formular schriftlich bestätigten Zustand bei Auszug zurückzugeben. Für notwendige Reparaturen trägt der Kunde alle anfallenden Kosten.

9. ZUGANGSRECHTE ZUR WOHNUNG

Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder von der Gesellschaft beauftragte Dritte haben Zugang zur gemieteten Wohnung, sofern Reparatur- und/oder sonstige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen sind. Der Kunde wird hiervon im voraus informiert, außer es handelt sich um einen Notfall.

10. TIERE

Es sind keine Arten von Haustieren in den Immobilien erlaubt, außer wenn der Kunde über eine schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft verfügt.

11. AUSFÄLLE DER STROM- UND WASSERVERSORGUNG

Gentili & Roy trägt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Kunden bei Ausfällen/Unterbrechungen der Strom- und/oder Gas- und/oder Wasserversorgung und dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz.

12. AUSSCHLUSSKLAUSEL

12.1. Die Gesellschaft kann den Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung mittels Fax oder Einschreiben bei folgenden Ereignissen kündigen:

a)      bei fehlender Zahlung eines oder mehrer der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Beträge (Buchungsgebühr, Restbetrag oder Kaution), einschließlich der monatlichen Zahlung des Monatsmietbetrags bei mehrmonatiger Anmietung

b)      bei Fehlverhalten und Mißachtung der Pflichten durch den Kunden gemäß Paragraf 8

12.2. Bei fehlender Zahlung des Restbetrags, der Kaution oder einer Monatsmiete ist die Gesellschaft berechtigt, die Buchungsgebühr als Vertragsstrafe einzubehalten.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Entsteht dem Kunden aufgrund des Mietverhältnisses ein Schaden, haftet die Gesellschaft maximal mit dem vom Kunden im Rahmen des Vertrags an die Gesellschaft gezahlten Betrages. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

14. DIEBSTAHL

Die Gesellschaft kommt nicht für Schäden auf, die dem Kunden durch Diebstahl entstanden sind.