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1. Geltungsbereich
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen dem Kunden und Halldis Italia Srl über die zeitlich befristete Anmietung einer möblierten Wohnung, die vom Kunden unter den auf der Webseite www.de.halldis.com angebotenen Wohnungen gewählt wurde.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Auswahl einer Immobilie: Der Kunde erhält Auskunft über die Verfügbarkeit und den Preis der ausgewählten Immobilie, wenn er das ausgefüllte Formular „Buchungsanfrage", erhältlich auf der oben genannten Webseite, an Halldis sendet.
2.2 Buchungsvorgang: Wenn der Kunde Halldis davon in Kenntnis setzt, die ausgewählte Immobilie zu buchen, sendet Halldis bei Verfügbarkeit das Buchungsformular (im Folgenden „Buchungsbestätigung") an den Kunden. Die Buchungsbestätigung enthält folgende Angaben: die vollständige Adresse der Immobilie, den Zeitraum des Aufenthalts, den vollständigen Mietbetrag, eventuelle Zusatzkosten, Buchungsgebühr und Kaution, Zahlungsmodi und -bedingungen, Personenanzahl. Der Kunde wird aufgefordert, das Formular sorgfältig auszufüllen, den AGB ausdrücklich zuzustimmen, und innerhalb von 24 Stunden ab Erhalt an Halldis zurück zu senden. Bei Nichterfüllen der obengenannten Bedingungen behält Halldis sich vor, die Buchungsbestätigung als nichtig zu betrachten.
2.3 Vertragsschluss: Der Vertrag wird als abgeschlossen und gültig erachtet beim Eingang der vom Kunden zugestimmten Buchungsbestätigung gemäß dem obengenannten Art. 2.2. und dem Eingang der Buchungsgebühr (oder des Zahlungsnachweises) bei Halldis.
3. Kosten und Zahlung
3.1 Der vollständige Mietbetrag steht in der Buchungsbestätigung von Halldis und bezieht sich auf die gesamte Dauer des Aufenthalts. Falls keine weiteren Einzelheiten festgelegt werden, verstehen sich Vor- und Endreinigung, Strom, Gas, Heizung und Wasser im Gesamtmietpreis inbegriffen. Bei Vermietungen für einen gesamten Monat sind die monatlichen Strom- und Gaskosten mit 70,00 EUR veranschlagt. Der Strom- und Gasverbrauch wird bei Ein- und Auszug abgelesen. Bei monatlichem Mehrverbrauch wird der fehlende Betrag von der Kaution abgezogen.
Eine Kilowattstunde (kWh) Elektrizität kostet durchschnittlich EUR 0,17; ein Kubikmeter (m3) Gas durchschnittlich EUR 0,70.
Die Buchungsgebühr ist Teil des Gesamtmietbetrags und ist im voraus mit Kreditkarte oder Überweisung zu bezahlen, um die Buchung der Immobilie zu bestätigen.
Der Restbetrag ist der verbleibende Betrag des Gesamtmietbetrags und ist 7 Tage vor der Wohnungsübernahme zu zahlen. Falls die Zahlung durch einen italienischen Bankscheck erfolgen soll, muss der Scheck zwei Werktage vor Einzug in unseren Büros übergeben werden. Für die Annahme des Schecks sind ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument und eine Festnetznummer nötig. Jeder Scheck muss vor Annahme durch das Garantiesystem Centax geprüft und genehmigt werden.
Die Zusatzkosten beziehen sich auf zusätzliche Services, wie z.B. Reinigungsservice und Internetzugang und fallen unter die Mehrwertsteuerpflicht (20%).
3.2 Der Kunde hat die Zahlung der Immobilie gemäß den in der Buchungsbestätigung festgelegten Bedingungen auszuführen. Bei Verträgen über einen Mietzeitraum von mehr als einem Monat ist die Monatsmiete im voraus bis spätestens 7 Tage vor Beginn des neuen Monats zu zahlen.
3.3 Bei verspätetem Zahlungseingang hat Halldis das Recht, die Zahlungsforderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu übergeben sowie ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Jegliche hierfür anfallende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Kaution
Der Kunde ist verpflichtet bei Ankunft eine Kaution gemäß den Ausführungen in der Buchungsbestätigung zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution hängt von dem Mietzeitraum ab:
Zeitraum kürzer als 15 Tage: EUR 300,00
Zeitraum ab 15 Tagen: EUR 1000,00
Ausnahmeregelungen gelten für Wohnungen der Luxuskategorie sowie bei Mitführung von Haustieren.
Die Kaution wird dem Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses in voller Höhe erstattet. Bei Beschädigung der Immobilie durch den Kunden und/oder bei höherem Strom- und/oder Gasverbrauch als EUR 70,00 pro Monat, hat Halldis das Recht, die Kaution einzubehalten mit dem Vorbehalt weitere Entschädigungsforderungen gegen den Kunden durchzusetzen.
5. Dauer, Beendigung und Rücktritt
5.1 Die Dauer des Mietverhältnisses wird in der Buchungsbestätigung angegeben.
Kündigt der Mieter bei Mietverträgen mit offenem Mietende das Mietverhältnis nicht schriftlich bis zum 7. Tag des laufenden Monats, so verlängert sich das Mietverhältnis am Ende des Monats jeweils um einen Monat. Die maximale Mietdauer bei Mietverträgen mit offenem Mietende beträgt 12 Monate.
5.2 Bei Verträgen über einen Mietzeitraum von mehr als einem Monat, kann der Kunde die Vertragsvariante FLEXI wählen, bei der der Vertrag jeden Monat verlängert wird. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend jeden Monat bis zu einer Höchstdauer von 12 Monaten, außer die Kündigung erfolgt mindestens 21 Tage im Voraus durch eine der Parteien schriftlich per Fax, E-Mail oder Einschreiben.
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wird eine Mietzahlung für den Zeitraum von 21 Tagen ab Erhalt der Kündigung fällig.
5.3 Falls der Kunde vor Wohnungsbezug vom Vertrag zurücktritt, hat Halldis das Recht, die gezahlte Buchungsgebühr gemäß der Buchungsbestätigung einzubehalten. Bei Vertragsrücktritt 48 Stunden oder weniger vor Wohnungsbezug wird die gesamte gezahlte Miete einbehalten.
6. Ersatz der Immobilie
Halldis kann die Immobilie durch eine gleich- oder höherwertige Immobilie ersetzen, wenn Halldis aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände außerhalb der Zuständigkeit von Halldis eine Nutzung der Immobilie durch den Kunden nicht gewähren kann. Hat der Kunde berechtigte Gründe, den Ersatz der Immobilie abzulehnen, werden ihm die geleisteten Zahlungen von Halldis erstattet. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf weitere Zahlungen an den Kunden durch Halldis.
7. Ankunft und Abreise
7.1 Die Schlüssel zur Immobilie werden an einem vorher vereinbarten Ort und Zeitpunkt dem Kunden vor Ort von einem Mitarbeiter von Halldis übergeben. Die Wohnungsübergaben bei Ein- und Auszug finden zwischen 9.00 und 19.00 Uhr von Montag bis Freitag statt. Außerhalb der angegebenen Uhrzeiten sowie an Wochenenden, Feiertagen und bei verspätetem Erscheinen des Kunden werden zusätzliche Kosten fällig. Bei Verspätung des Kunden kann ein Wohnungsbezug nach 22.00 Uhr nicht gewährleistet werden.
7.2 Bei der Schlüsselübergabe hat der Kunde ein Formular zu unterschreiben, aus dem der Zustand und die Eigenschaften der Immobilie, sowie die zur Immobilie gegenwärtig gehörenden Strukturen, Güter und Ausstattungsgegenstände zum Übernahmezeitpunkt hervorgehen. Für den Kunden besteht die Möglichkeit, eigene Anmerkungen einzufügen.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, nicht mehr Personen in der Immobilie unterzubringen als in der Buchungsbestätigung angegeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Gesamtmietbetrags für jede zusätzliche Person erhoben. Bei Einzug hat der Kunde ein gültiges Ausweisdokument (oder eine Kopie desselben) vorzulegen; dieses Dokument kann auch im vorhinein per Fax oder E-Mail an Halldis gesandt werden.
8.2. Der Kunde versichert, dass alle Personen, die sich in der Wohnung aufhalten, berechtigt sind, sich auf dem Territorium des italienischen Staats aufzuhalten. Zu diesen berechtigten Personen zählen italienische Staatsbürger sowie Angehörige anderer Nationalitäten, deren Aufenthalt gemäß der italienischen Gesetzgebung (gültiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung) genehmigt ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Gültigkeit der erforderlichen Meldedokumente.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Immobilie auf eine Art und Weise zu nutzen, die dem Erhalt und dem Zustand der Immobilie nicht abträglich sind. Der Kunde hat jede Art von Handlung unterlassen, die den Eigenschaften der Immobilie und/oder den zur Immobilie gehörenden Strukturen, Gütern sowie Ausstattungsgegenständen Schaden zufügen könnten. Der Kunde verpflichtet sich zusätzlich, den Zustand von vorhandenen Pflanzen in der Wohnung oder auf Balkonen/Terrassen zu überprüfen sowie sämtliche Abflußrinnen und –rohre sauber und frei zu halten.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, keinen Lärm oder sonstige Störungen der in der Nähe wohnenden Personen zu verursachen. Die Nutzung der Immobilie für jegliche illegale Aktivitäten oder Prostitution ist verboten.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Schlüssel der Immobilie gemäß den Abmachungen mit Halldis zurück zu geben.
8.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Schlüssel der Immobilie weder an Dritte weiterzugeben, noch davon zusätzliche Exemplare anzufertigen und/oder Zugangscodes zur Immobilie an Dritte weiterzugeben. Bei Verlust/Schaden der Schlüssel und/oder an Schlössern werden dem Kunden die Kosten für das Einbauen von neuen Schlössern und von 5 Schlüsselsets in Rechnung gestellt.
8.7 Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein unbefugtes Betreten der Immobilie durch Dritte während der gesamten Dauer seines Aufenthalts laut Buchungsbestätigung in der Immobilie zu verhindern. Für den Fall des Nichtdurchführens angemessener Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden und eines dadurch entstandenen unbefugten Betretens durch Dritte, haftet der Kunde für alle eventuellen Schäden an der Immobilie und/oder in ihr enthaltenen Gütern und Ausstattungsgegenständen.
9. Zugangsrechte zur Immobilie
Mitarbeiter von Halldis und/oder von Halldis beauftragte Dritte haben Zugang zur gemieteten Immobilie, sofern Reparatur- und/oder sonstige Instandhaltungen durchzuführen sind. Der Mitarbeiter von Halldis und/oder der von Halldis beauftrage Dritte ist auf Verlangen des Kunden dazu verpflichtet, sich auszuweisen. Ist eine solche Reparatur- und/oder sonstige Instandhaltungsarbeit durchzuführen, wird der Kunde hiervon im voraus informiert, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Falls der Eigentümer der Wohnung die Wohnung zum Verkauf anbietet, ist der Kunde verpflichtet, Wohnungsbesichtigungen bis zu einer Höchstdauer von 4 Stunden die Woche zu genehmigen.
10. Tiere
Es sind keine Arten von Haustieren in den Immobilien erlaubt, es sei denn, der Kunde hat eine schriftliche Erlaubnis von Halldis.
11. Ausfälle der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung
Die Gesellschaft trägt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Kunden bei Ausfällen/Unterbrechungen der Elektrizitäts- und/oder Gas- und/oder Wasserversorgung und/oder Internetverbindung, die außerhalb der Einflussnahme von der Gesellschaft liegen.
12. Ausschlussklausel
12.1 Halldis kann den Vertrag gemäß italienischem Recht durch schriftliche Benachrichtigung mittels Fax bei einem oder mehreren der folgenden Ereignisse kündigen:
a) bei Nichtzahlung der Buchungsgebühr laut Buchungsbestätigung,
b) bei Nichtzahlung des Restbetrags laut Buchungsbestätigung,
c) bei Nichthinterlegung der Kaution laut Buchungsbestätigung, entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
d) bei Nichtergreifen angemessener Maßnahmen oder Fehlverhalten des Kunden in der Immobilie (Art. 8).
12.2 In den Fällen b) und c) hat Halldis das Recht, die gemäß den Bedingungen der Buchungsbestätigung gezahlte Buchungsgebühr als Vertragsstrafe einzubehalten.
13. Haftungsbeschränkung
Entsteht dem Kunden aufgrund des Mietverhältnisses ein Schaden, haftet Halldis maximal mit dem vom Kunden im Rahmen des Mietvertrages an Halldis gezahlten Betrages. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
14. Diebstahl
Halldis haftet für keinerlei Schäden, die dem Kunden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder Sachschaden entstehen.
15. Persönliche Angaben
Der Kunde ermächtigt Halldis im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Zeitmietverträge, seine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben (Gesetz 196/2003 der Italienischen Republik).
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